Voraussetzungen für unsere erhöhten individuellen Gewährleistungsfristen
  Grundsätzliches
Verlängerte Gewährleistungen werden möglich, wenn in der Praxis hohe Prozessqualität und von Ihrer Seite als Patienten excellente Mundhygiene und Selbstkontrolle erbracht werden !

Liebe Patientinnen und Patienten,

Sie erfahren in unserer Praxis eine Behandlung auf sehr hohem Niveau, dem Stand der aktuellen Wissenschaft entsprechend - von qualifizierten und engagierten Zahnärzten und Mitarbeitern mit Sorgfalt erbracht. Unsere Produkte erfüllen sehr hohe Ansprüche.

In den extrem seltenen Fällen, in denen nach Eingliederung Ihrer Arbeit Anlaß zur Beanstandung besteht, stehen wir getreu unserer Berufsauffassung mit kostenloser Reparatur oder ggf. Erneuerung ein. Die Entscheidung für den jeweils gewählten Weg trifft die Praxis.

Diese erhöhte Gewährleistung ist aktuell auf Behandlungen und Arbeiten von Dr. Nessler beschränkt und beinhaltet die kostenlose Instandsetzung oder Erneuerung durch Dr. Nessler selbst. Eine Übertragung von Ansprüchen o.ä. ist nicht möglich.

Voraussetzung ist, daß Ihre Behandlung der Empfehlung bzw. Planung Dr. Nesslers folgend ohne Abweichung durchgeführt wurde, Sie nach Eingliederung der Arbeit mindestens zwei Mal jährlich eine Professionelle Zahnreinigung in der Praxis Dr. Nessler wahrnehmen und mindestens zwei jährliche Untersuchungen absolvieren. Weiterhin müssen Sie sicherstellen, daß Sie Empfehlungen (z.B. zur Mundhygiene) durch Dr. Nessler mit sichtbarem Ergebnis (z.B. Verringerung z.B. des Plaque- oder Blutungsindex) und dauerhaft umsetzen.

Schäden, die durch ungewöhnliche Belastung (übermäßíger Konsum saurer Lebensmittel, Rauchen, übermäßiger Konsum süßer Nahrungsmittel oder von  Süßigkeiten, überstarkes Zähnepressen oder -knirschen, Sportverletzungen, Stürze, Unfälle) entstehen, werden von dieser Gewährleistung nicht erfaßt. Weiterhin ausgenommen sind Beanstandungen, die durch Krankheit oder durch Manipulationen Anderer an unseren Arbeiten entstanden sind.

 

Die Gewährleistungszeiten betragen bei Beachtung der obigen Punkte im Einzelnen:

Auf unsere Composite-Restaurationen vergeben wir eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren.
Auf unsere Keramikinlays vergeben wir eine Gewährleistungszeit von 6 Jahren ab Eingliederung
Auf unsere Vollkeramikkronen vergeben wir eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren (kleine - funktionell nicht relevante Keramikabplatzungen ausgenommen)
Auf unsere Brücken vergeben wir eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren (kleine - funktionell nicht relevante Keramikabplatzungen ausgenommen)
Auf unsere Implantate vergeben wir eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren
Auf unseren Implantatzahnersatz vergeben wir eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren (ausgenommen funktionell nicht relevante Keramikabplatzungen, die aber extrem selten (!) auftreten).
Angaben Stand 10. Juni 2010