Zahnerhalt durch Wurzelbehandlung - Methode Stand 1980
  Wurzelbehandlungen dienen dem Erhalt erkrankter Zähne bei tiefer Karies - ggf. auch unter Füllungen oder Kronen. Wenn Bakterien aus der Karies bis zum Zahnmark ins Zahnzentrum vorgedrungen sind, entsteht dort eine Entzündung, die mit Schmerzen und Schwellungen verbunden ist.

Die Entfernung des entzündeten Zahnmarkes aus der Zahnhöhle (Pulpenhöhle) ist dann das Mittel der Wahl.

Da es sich meist um einen Erhaltungsversuch handelt, wurden die Richtlinien für Wurzelbehandlungen bei gesetzlich Versicherten durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Leistungserbringer 2004 neu geregelt. Seitdem gilt, daß nur noch Zähne mit einer sehr guten Behandlungsprognose zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wurzelbehandelt werden dürfen. Alle anderen Zähne sind entweder zu extrahieren oder die Behandlung als Wunschbehandlung mit den Patienten privat zu vereinbaren.

Die Richtlinien zur Entscheidungsfindung (sog. Ingle-Klassen) können Sie » hier abrufen. Insbesondere bei Backenzähnen ist eine Wurzelbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht mehr abrechenbar, so daß viele Wurzelbehandlungen bei Backenzähnen privat zu vereinbaren sind.

Information zur Alternativbehandlung, die bei privat versicherten Patienten Standard ist, können Sie » hier abrufen.