Wurzelbehandlungen (Endodontie)

Ein gesunder Zahn bereitet Ihnen keine Beschwerden. Er besteht aus der äußeren harten Schmelzkappe, dem darunter folgenden tragenden Dentin und im Zentrum seiner Markhöhle, der Pulpa. In dieser Pulpa befinden sich Blutgefäße, Nerven, Zellen und Bindegewebe, die den Zahn feucht und elastisch halten sowie kleine interne "Reparaturen" durchführen können. 

Wenn sich das Zahnmark (Pulpa) jedoch durch eine der folgenden Ursachen wie 

  • Kariesbakterien, die im Zahn in Richtung Zahnmark gewandert sind (z.B. bei undichten Füllungen oder Kronen, Restkaries unter Füllungen u.a.)

  • Zahnfraktur z.B. bei Unfällen

  • Zahnüberlastung z.B. durch langdauerndes Pressen und Knirschen

  • Spätfolge nach dem Abschleifen von Zähnen für Kronen / Inlays (Schleiftrauma)

entzündet, dann schwillt es an (Entzündungen führen bei allen Geweben zur Schwellung).
Das Anschwellen ist aber durch die mineralisch-starre Struktur des Zahnes erschwert, wodurch der Druck im Zahn schmerzhaft zunimmt. Der betroffene Zahn wird empfindlich auf thermische Reize (heiß und kalt) sowie auf Druck. 

Sobald dieses Stadium erreicht ist, hilft meist nur noch die Öffnung der Markhöhle, damit der Druck im Zahn vermindert wird. Weiterhin muß das entzündete Pulpengewebe (Nerven, Blutgefäße, Bindegewebe) aus dem Zahn entfernt werden, weil es einen idealen Nährboden für Bakterien darstellt, die sich im Zahn vermehren und damit an Volumen zunehmen. 

Ohne Behandlung würde diese Massenzunahme an Bakterien dazu führen, daß sich die Bakterien einen Weg "nach draußen" suchen - meist über den Wurzelkanal in Richtung Kieferknochen. 

In diesem Stadium entsteht dann eine fühl- und oft sichtbare Schwellung am Zahnfleisch oder Kiefer, die schnell zunehmen kann (bis hin zum eitrigen Abszeß). Der Zahn ist berühungs- und druckempfindlich und der Schmerz nimmt zu. 

Nur eine schnelle Öffnung des Zahnhöhle (Pulpa) mit einem Bohrer (meist schmerzarm, sogenannte Trepanation) verhindert ein weiteres Vordringen der Bakterien in den Kiefer. Für viele Patienten bringt diese Öffnung des Zahnes mit Schaffung einer Drainage-Öffnung sehr viel Erleichterung. 

Übrigens erhalten Sie auf Wunsch stets eine lokale Betäubung, so daß Sie von der Behandlung nichts spüren müssen.

Wie geht es nun weiter ?

Nach der ersten schmerzstillenden und entlastenden Maßnahme (Trepanation und ggf. Entfernung von Restnervengewebe aus den Kanälen, erste vorsichtige Reinigung der Kanäle) erfolgt meist die Einbringung eines entzündungshemmenden Medikamentes (z.B. auf Basis gelöschten Kalks oder als Kombinationspräparat bestehend aus einem Lokalantibiotikum und etwas Kortison). 
Diese "Medizinische Einlage" wird einige Zeit im Zahn belassen, damit sich die Entzündung im Kieferknochen beruhigen kann. 

Danach muß das Hohlraumsystem im Zahn (Markhöhle und Wurzelkanäle) penibelst von allen Geweberesten befreit werden (andernfalls droht neue Fäulnis). Weiterhin gilt es, die Wurzelkanäle mit ISO-genormtem Instrumentarium auf den Zehntel-Millimeter genau zu erweitern und später absolut Mikro-Spalt-frei zu versiegeln. Schon kleinste verbliebene Spalträume werden wieder von Bakterien besiedelt und die Entzündung beginnt von vorn.

Solche "Hohlraumversiegelungen" sind extrem schwierig, weil sie blind ohne Sicht (wir können während der Behandlung nicht in den Zahn sehen) und in sehr unzugänglichen Regionen erfolgen müssen. Weiterhin muß jeder Keimzutritt in das gereinigte und geweitete Kanalsystem akribisch vermieden werden. 

Um dies zu erreichen, sind folgende Faktoren erforderlich:

  • Modernstes Instrumentarium

  • Jeweils für jede Behandlung neue Nickel-Titan-Wurzelräumer (Kosten pro Satz allein ca. 45.- EUR)

  • Elektrometrische Geräte zur exakten Längenbestimmung im Kanal zur Vermeidung von Röntgenbildern

  • Ggf. Mikroskop-Unterstützung (Zeiss)

  • Ggf. Keimabtötung im Kanalsystem mit Laserlicht (Er:YAG-Laser)

  • Ggf. Wechselspül-Protokoll des Kanalsystems mit verschiedenen Desinfektionsmitteln (NaOCL, NaCL, H2O2, Chlorhexidin 0,2% und 2%, EDTA u.a.).

  • Röntgenkontrollen mit digitalen, vergrößerungsfähigen Röntgenverfahren

  • Adhäsiver Verschluß aller Öffnungen im Zahn mittels moderner Füllungs- und Verschlußtechnik, um eine Wiederbesiedlung durch Bakterien zu vermeiden

  • Zeit (ein ausreichendes Zeitfenster erhöht linear die Behandlungsqualität)

  • Professionelle Mitarbeiter, die aktiv-unterstützend in die Behandlungsabfolge eingreifen.

Die Behandlungsprotokolle der gesetzlichen Krankenversicherung stammen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und können den heutigen Standard nicht abbilden. Es ist jedoch möglich, aufbauend auf diesem Grundstandard durch Zuschaltung moderner Methoden ein sehr gutes Ergebnis zu erzielen - hierzu berechnen wir Mehrkosten zwischen 300 - 800.- EUR (abhängig von der Anzahl der Wurzelkanäle) bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Privatpatienten und Patienten mit entsprechender Zusatzversicherung erhalten die Kosten in der Regel zum größten Teil erstattet.

Ausnahmen: 

Es gibt bei gesetzlich versicherten Patienten bisweilen Fälle, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden dürfen:

Die Verträge zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Vertragszahnärzten sehen vor, daß die finanziellen Mittel der Versichertengemeinschaft nur für sinnvolle, erfolgsversprechende Behandlungen eingesetzt werden. Wir Vertragszahnärzte verpflichten uns, diesen Grundsatz in der täglichen Praxis zu leben und im Bereich "Wurzelbehandlungen" bei Zähnen, die bestimmte Grundvoraussetzungen (Kriterien nach Ingle-Klasse 1) nicht erfüllen, nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu behandeln. Wir sind gehalten, unseren Patienten solche Behandlungen privat anzubieten oder den betreffenden Zahn ggf. alternativ zu entfernen. 

Solche Einschränkungen ergeben sich regelmäßig aus folgenden Befunden:

  • Kariös stark zerstörte Zahnkrone (z.B. nach Ausbohren einer alten Füllung oder Abnahme einer Krone).

  • Gebogene Wurzelkanäle, die nur mit modernsten Methoden behandelt werden können.

  • Verkalkte Wurzelkanäle, die auf dem Röntgenbild fast nicht mehr zu erkennen sind.

  • Zähne mit parodontalem Knochenabbau.

  • Zähne, die nicht in einer geschlossenen Zahnreihe stehen.

  • Bestimmte Zähne ohne Gegenbezahnung.

  • Zähne mit röntgenologisch sichtbaren Knochenentzündungen an der Wurzelspitze (sog. apikale Ostitis).

  • Gelockerte Zähne.

Wenn solche Zähne Beschwerden verursachen, jedoch erhalten werden sollen, erhalten Sie auf Wunsch einen informellen Kostenplan, um über eine Behandlung in Ruhe entscheiden zu können. 

Für alle weiteren Fragen stehen wir Zahnärzte oder unsere Rezeption Ihnen gerne zur Verfügung.